Anna Barbara Brüggmann

Was, wenn auf dem Betriebsgrundstück der Fahrer einer beauftragten Firma wegen Glätte verunglückt, die Räum- und Streupflichten aber auf ein Fachunternehmen übertragen wurden? Im vorliegenden Fall hat die Beklagte, die auf dem eigenen Firmengelände einen Warenumschlagplatz betreibt, die Räum- und Streupflicht auf ein Gebäudereinigungsunternehmen übertragen. Ein Mitarbeiter der Klägerin befuhr im Winter kurz nach Mitternacht mit einem Gespann aus Lkw und Auflieger das Betriebsgelände, das aufgrund eines plötzlichen Kälteeinbruchs vereist war. Dort sollte an einer Wechselbrücke das Fahrzeug be- und entladen werden.

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Seite 6 | Rubrik MANAGEMENT