Psst, ich weiß da was
In wenigen Monaten wird die endgültige Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht erwartet. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden soll es nach dem aktuellen Entwurf keine Übergangsfrist geben, teilt der TÜV Nord mit. Das bedeutet, sie müssen die Anforderungen der Richtlinie sofort nach Verabschiedung der deutschen Version erfüllen – und damit jetzt aktiv werden: „Um ein Hinweisgebersystem zu installieren, alle Beteiligten inklusive Betriebsrat einzubinden und zu schulen sowie das Thema ordnungsgemäß zu kommunizieren, müssen Unternehmen mit etwa vier Monaten rechnen“, sagt Astrid Meyer-Krumenacker.
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