Psst, ich weiß da was

Um die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen zu können, müssen die Firmen jetzt schon reagieren.
Schon in wenigen Monaten soll die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Unternehmen sollten aber schon jetzt handeln, um eine korrekte Umsetzung sicherzustellen. Bild: Pixabay
Schon in wenigen Monaten soll die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Unternehmen sollten aber schon jetzt handeln, um eine korrekte Umsetzung sicherzustellen. Bild: Pixabay
Nadine Bradl
Recht

In wenigen Monaten wird die endgültige Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht erwartet. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden soll es nach dem aktuellen Entwurf keine Übergangsfrist geben, teilt der TÜV Nord mit. Das bedeutet, sie müssen die Anforderungen der Richtlinie sofort nach Verabschiedung der deutschen Version erfüllen – und damit jetzt aktiv werden: „Um ein Hinweisgebersystem zu installieren, alle Beteiligten inklusive Betriebsrat einzubinden und zu schulen sowie das Thema ordnungsgemäß zu kommunizieren, müssen Unternehmen mit etwa vier Monaten rechnen“, sagt Astrid Meyer-Krumenacker.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Psst, ich weiß da was
Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT