Finanzgericht Baden-Württemberg: MiLoG auch für ausländische Transportunternehmen gültig-Fahrerbeschäftigung entscheidend: Mindestlohngesetz gilt auch im Ausland
Das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) ist auch auf ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg am 22. August 2018 (11 K 544/16 und 11 K 2644/16).
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