Finanzgericht Baden-Württemberg: MiLoG auch für ausländische Transportunternehmen gültig-Fahrerbeschäftigung entscheidend: Mindestlohngesetz gilt auch im Ausland

Es kommt nicht darauf an, in welchem Land eine Firma ihren Sitz hat, sondern darauf, wo sie ihre Fahrer beschäftigt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jetzt in mehreren Fällen entschieden, dass der Zoll die Einhaltung des deutschen Mindestlohngesetzes auch in Firmen prüfen darf, die keinen Sitz in Deutschland haben.

Symbolbild Fachartikel Transport
Christine Harttmann
Recht

Das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) ist auch auf ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg am 22. August 2018 (11 K 544/16 und 11 K 2644/16).

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Seite 14 | Rubrik MANAGEMENT