Kein Schmerzensgeld nach Corona-Infektion

Um ein Recht auf Schadensersatz nach einer Covid-Infektion am Arbeitsplatz zu haben, muss man die dortige Ansteckung beweisen können.
Wer sich mit Covid 19 am Arbeitsplatz infiziert, muss beweisen können, dass der Arbeitgeber verantwortlich ist, um Schmerzensgeld zu erhalten, so das Gericht. Bild: pixabay
Wer sich mit Covid 19 am Arbeitsplatz infiziert, muss beweisen können, dass der Arbeitgeber verantwortlich ist, um Schmerzensgeld zu erhalten, so das Gericht. Bild: pixabay
Redaktion (allg.)
Recht

Im vorliegenden Fall klagte eine Mitarbeiterin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil sie behauptete, sich am Arbeitsplatz mit Covid-19 angesteckt zu haben. Von ihrem Arbeitgeber habe sie keine Maske erhalten, so die Mitarbeiterin. Das Arbeitsgericht Siegburg wies jedoch die Klage ab (Az. 1848/21). Nach Meinung des Gerichts habe die Mitarbeiterin nicht ausreichend beweisen können, dass sie sich mit dem Virus am Arbeitsplatz infiziert habe. Somit verletzte der Arbeitgeber seine Pflichten aus § 618 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch nicht.

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Artikel Kein Schmerzensgeld nach Corona-Infektion
Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT