Gefährlicher Kaffee

Ist man auch berufsunfallversichert, wenn man beim Weg zum Kaffeeautomaten stürzt? Das klärte das Landessozialgericht in Hessen.
 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)
Recht

Auf dem Weg zum Getränkeautomaten, der sich im Sozialraum des Büros befand, stürzte die Mitarbeiterin auf einem nassen Fußboden. Dadurch erlitt sie einen Lendenwirbelbruch. Dieses Ereignis meldete sie der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG). Allerdings lehnte die BG es ab, den Fall als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Zur Begründung meinte die BG, dass der Berufsunfallversicherungsschutz generell dann nicht mehr greife, wenn die Tür zur Kantine durchschritten worden sei. Die Mitarbeiterin verklagte die BG, um mit Hilfe des Gerichts die Anerkennung als Arbeitsunfall durchzuboxen.

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Seite 6 bis 0 | Rubrik MANAGEMENT