Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung, bei der zwei Fahrspuren zu einer werden, spielt es nach Angaben der Arag-Rechtsexperten keine Rolle, wer zuvor auf der rechten oder linken Fahrbahn fährt. Im vorliegenden Fall befuhr eine Pkw-Fahrerin den rechten Fahrstreifen einer in Fahrtrichtung zunächst zweispurigen Straße in Hamburg. Neben ihr, auf dem linken Fahrstreifen, fuhr ein Lkw. Nach einer Ampel und noch fünf Markierungen zwischen den beiden Fahrstreifen zeigte das sogenannte Gefahrenzeichen 120 eine beidseitige Fahrbahnverengung an.
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