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Redaktion (allg.)

Mietminderung ist bei Gewerbeimmobilien mit hohen Hürden verbunden. Das macht ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf deutlich. Der Mieter einer Lagerhalle stritt mit seinem Vermieter darüber, ob Anspruch auf Mietminderung besteht. Der Vermieter berief sich dabei auf den Mietvertrag, der regelte, dass der Mieter die Miete nicht mindern dürfe. Es sei denn, der Vermieter habe vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantworten, dass die Lagerhalle anfänglich oder nachträglich mangelbehaftet ist. Der Mieter verklagte daher den Vermieter beim Landgericht Wuppertal, zunächst erfolgreich.

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Artikel Recht auf Mietminderung
Seite 9 bis 0 | Rubrik MANAGEMENT