SG Berlin entscheidet: Kein Arbeitsunfall nach Unfall auf Oktoberfest-Feier: Arbeitsunfall oder nicht?

Ist der Ausflug mit der Firma Privatvergnügen? Zahlt die Versicherung beim Sturz im Home-Office? Damit die Berufsgenossenschaft einen Unfall als Arbeitsunfall anerkennt, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

Privatvergnügen oder Arbeit? Nicht immer sind die Grenzen klar. Passiert ein Unfall, kann es sein, dass die Berufsgenossenschaft nicht zahlt. Dann müssen Gerichte entscheiden. Bild: Unsplash
Privatvergnügen oder Arbeit? Nicht immer sind die Grenzen klar. Passiert ein Unfall, kann es sein, dass die Berufsgenossenschaft nicht zahlt. Dann müssen Gerichte entscheiden. Bild: Unsplash
Redaktion (allg.)
Recht

Auf dem Oktoberfest in München haben Mitarbeiter eines Unternehmens gemeinsam mit Mitarbeitern anderer Unternehmen gefeiert. Alkoholisiert prallte einer der Gäste auf dem Heimweg gegen einen Strommast. Der Mann, der vom Kunden auf die Feier eingeladen worden war, brach sich dabei den Halswirbel. Die Berufsgenossenschaft erkannte diesen Fall nicht als versicherten Arbeitsunfall an. Dagegen klagte das Unfallopfer beim Sozialgericht (SG) in Berlin. Erfolg hatte er damit nicht: Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls lagen nicht vor, urteilten die Richter (AZ: S 115 U 309/17).

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT