Rechnung über spontane Pannenhilfe

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Eine Fahrzeughalterin musste wegen einer Reifenpanne am Straßenrand anhalten. Sie rief den Pannendienst an. Nach dem Telefonat erschien die Feuerwehr und bot der Halterin ihre Hilfe beim Wechseln des defekten Reifens an. Daraufhin erhielt die Fahrzeughalterin am 3. Januar 2023 von der Stadt Kirtorf eine Rechnung über 1.000 Euro, die aus Billigkeitsgründen um 25 Prozent gekürzt wurde. Gegen diesen Kostenbescheid wandte sich die Fahrzeughalterin mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Gießen. Mit Erfolg, denn das Gericht gab dem Eilantrag der Halterin statt (Az. 2 L 250/23.GI).

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Artikel Rechnung über spontane Pannenhilfe
Seite 8 | Rubrik MANAGEMENT