Verwaltungsgericht Leipzig: Abschleppen eines Fahrzeugs auf Radweg rechtfertigt- Urteil vom 5.Mai 2021: Parken am Radwegende

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Daniela Sawary-Kohnen

Steht ein Fahrzeug auf einem mit dem Symbol „Fahrrad“ gekennzeichneten Radweg, so rechtfertigt das ein Abschleppen eines Fahrzeugs. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug am Ende des Radwegs steht und hinter diesem ein anderes Fahrzeug parkt. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig in seinem Urteil vom 5.Mai 2021 (AZ: 1 K 860/20) entschieden. Im konkreten Fall parkte ein Pkw 2019 in Leipzig auf einem durch die Zeichen 237 und 295 StVO und Piktogramm „Fahrrad“ gekennzeichneten Radweg. Da der Halter nicht ermittelt werden konnte, wurde der Pkw abgeschleppt und dem Halter nachfolgend die Kosten der Abschleppung in Höhe von 305,60 Euro in Rechnung gestellt.

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Artikel Verwaltungsgericht Leipzig: Abschleppen eines Fahrzeugs auf Radweg rechtfertigt- Urteil vom 5.Mai 2021: Parken am Radwegende
Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT