Transportunternehmer und Auftraggeber streiten über Europaletten-Differenzen - Gericht erlaubt Palettentauschregelung per AGB: Palettenklausel per AGB zulässig

Beim Streit zwischen Auftraggeber und Transportunternehmer über nicht zurückgelieferte Europaletten ist laut Gericht eine Palettentauschregelung per AGB möglich.

Eine Vereinbarung über einen Palettentausch per AGB zwischen zwei Transportvertragsparteien ist laut dem Landesgericht Düsseldorf nicht rechtswidrig. Bild: AR Racking
Eine Vereinbarung über einen Palettentausch per AGB zwischen zwei Transportvertragsparteien ist laut dem Landesgericht Düsseldorf nicht rechtswidrig. Bild: AR Racking
Redaktion (allg.)
Palettenregelung

Immer wieder streiten sich Transportunternehmer mit ihrem Auftraggeber über aufgetretene Palettendifferenzen. Im konkreten Fall waren der Auftraggeber und der Auftragnehmer beides Unternehmen aus der Transportbranche und standen in einer ständigen Geschäftsbeziehung. Diese endete im Streit über nicht getauschte Europaletten.

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Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT