Verwaltungsgericht Berlin: Keine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsverbot für private Paketzusteller: Paketzustellung: Keine Ausnahme an Sonntagen

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Daniela Sawary-Kohnen

Auch während der Corona-Krise gibt es keine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für private Paketzusteller. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 9. April 2020 beschlossen (VG 4 L 132/20 u.a.). So rechtfertige das erhöhte Paketaufkommen für Zusteller keine Ausnahme vom gesetzlichen Verbot, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen. Ausnahmen sieht das Gesetz jedoch für bestimmte Tätigkeiten vor. Im konkreten Fall hatten private Paketzustelldienste vergeblich eine Ausnahme für die Osterfeiertage beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin beantragt.

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Seite 15 | Rubrik MANAGEMENT