D.A.S. Leistungsservice: Rheinland-Pfalz stellt sich auf Seite des Arbeitgebers-Rauchen verboten: Ohne Wenn und Betriebsrat

Im Zweifelsfall geht der Brandschutz vor: Etwa, wenn die gesamte Firma Nichtraucherzone ist, weil es entsprechende Auflagen gibt. Der Arbeitgeber kann das Verbot dann auch einseitig verhängen, ohne dass die Mitarbeitervertretung mitreden darf.

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)
Mitbestimmung

Rauchen verboten? Wie Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), zusammenfasst, hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sich im vorliegenden Fall auf die Seite des Arbeitgebers gestellt: Ein Unternehmen hatte von der örtlichen Verwaltung die Auflage erhalten, eine verbindliche, DIN-gerechte Brandschutzordnung aufzustellen. Der Arbeitgeber hatte das umgesetzt. Vorher hatte es in Innenräumen der Firma Raucherräume und in den Werkhallen Raucherecken gegeben. Aufgrund der großen Feuergefahr in diesem Betrieb enthielt die neue Brandschutzordnung ein striktes Rauchverbot in allen Innenräumen.

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Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT