Zollbehörde prüft Einhaltung MiLoG bei tschechischer Spedition auf A14-Rastplatz: Regeln einhalten
Im konkreten Fall befragten zwei Beamte einen Fahrer und Beifahrer auf einem Rastplatz an der A14 zu ihren Arbeitsverhältnissen. Beide waren für eine tschechische Kraftwagenspedition unterwegs und führten Transporte von Tschechien nach Deutschland im Pendelverkehr durch. Die Zollbehörde kontaktierte daraufhin die Spedition und forderte einschlägige Lohnunterlagen an, um zu prüfen, ob diese sich an die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hielte.
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