AG Frankenthal entscheidet: Zu geringer Seitenabstand kann Mitverschulden bei Kollision mit sich öffnender Fahrzeugtür bedeuten - AZ 3c C 61/19

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Daniela Sawary-Kohnen

Das Amtsgericht (AG) Frankenthal hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2020 entschieden (AZ: 3c C 61/19), dass ein zu geringer Seitenabstand beim Vorbeifahren an anhaltenden oder parkenden Fahrzeugen zu einem Mitverschulden bei der Kollision mit der sich öffnenden Fahrzeugtür führen kann. Im konkreten Fall befuhr ein Fahrer eine Straße, während am rechten Fahrbahnrand gleichzeitig ein Kfz abgestellt war. Als der Fahrer die Fahrertür seines Fahrzeugs öffnete, kam es zur Kollision mit dem in diesem Moment vorbeifahrenden Fahrzeug. Dabei entstand am klägerischen Pkw ein Gesamtschaden von rund 5.400 Euro.

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Seite 7 | Rubrik MANAGEMENT