Mindestabstand beim Überholen eines stehenden Fahrzeugs
Wenn die Tür eines ruhenden Fahrzeugs geöffnet wird, entsteht eine erhöhte Risikolage. Im Saarland kam es im konkreten Fall zu einer Kollision mit einem Pkw, der an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren wollte. Die hintere Tür des Parkenden war offen, um zu beladen, und es kam zu einer Kollision mit dem Vorbeifahrenden. Der Halter des parkenden Fahrzeugs verklagte den Halter des vorbeifahrenden Pkw, den Schaden in Höhe von rund 1.567 EUR zu erstatten. Das Amtsgericht Völklingen vertrat die Auffassung, dass eine Haftungsteilung angemessen sei, jedoch legte der Kläger Berufung beim Landgericht (LG) Saarbrücken ein.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.◂ Heft-Navigation ▸
Lkw , Lkw-Tests , Newsletter für Transportbranche und Speditionen , Wirtschaftsnachrichten , KEP-Dienste , Container, Paletten , Schienengüterverkehr , Lkw-Maut , Seehäfen , Luftfrachtverkehr , Transport-Recht , Elektromobilität , Europapolitik , Fuhrpark- und Flottenmanagement , Temperaturgeführte Transporte , Fahrzeugbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Frachtschifffahrt , Verkehrspolitik, Infrastruktur , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Speditionen , Straßengüterverkehr , Lkw-Fahrer , Trailer (Sattel-Auflieger) , Lkw-Reifen , Kombinierter Verkehr