OLG Braunschweig: Kraftfahrzeughalter verliert Klage gegen Vollkaskoversicherer-Schadensfall nicht innerhalb vereinbarter Frist gemeldet: Meldepflicht Kaskoversicherung
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte die Klage eines Kraftfahrzeughalters am 16. Januar 2020 abgewiesen, der seinen Versicherer auf Deckung verklagte. Der Halter hatte seinen Vollkaskoversicherer aufgrund eines Verkehrsunfalls in Anspruch genommen. Allerdings lehnte der Versicherer es ab, Deckung für den Schaden zu gewähren. Denn der Halter habe den Schadensfall nicht innerhalb der vereinbarten Wochenfrist angezeigt, sondern erst ein Jahr nach dem Unfall. Der Versicherungsnehmer begründete sein Verhalten damit, dass er erwartet habe, dass der Unfallgegner den Schaden bezahle.
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