BVerwG entscheidet: MPU bei einmaliger Trunkenheitsfahrt mit BAK < 1,6 Promille notwendig: Medizinische Untersuchung nach Trunkenheit zwingend

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Daniela Sawary-Kohnen

Das Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat am 17. März 2021 entschieden (AZ: 3 C 3.20), dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt werden muss, um Zweifel an der Fahreignung zu klären. Das gilt, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufweist, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Im konkreten Fall wollte der Kläger die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

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Seite 8 | Rubrik MANAGEMENT