OLG Karlsruhe: Wendemanöver darf andere nicht gefährden - Schadensersatz bei verrutschter Ladung: Lkw-Vollbremsung wegen Pkw-Wendemanöver

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Daniela Sawary-Kohnen

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte am 20. April 2021 (Az. 9 U 66/19) über die Haftung eines Pkw-Fahrers entschieden, der aufgrund seines grob verkehrswidrigen Wendemanövers die Vollbremsung eines Lkw verursacht hatte. Dadurch war die unzureichend gesicherte Ladung beschädigt worden. Wer auf der Straße ein Wendemanöver durchführt, darf andere nicht gefährden, urteilte das OLG Karlsruhe. Muss ein Lkw scharf abbremsen und verrutscht dabei die Ladung, muss der Wendende Schadensersatz zahlen.

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Seite 16 | Rubrik MANAGEMENT