Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet: Deutschland muss Mautgebühren an polnisches Speditionsunternehmen zurückzahlen: Und bitte einmal Geld zurück
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 9 A 118/16) vom 30. November 2021 ist dieses rechtskräftig. Die Richter urteilten, dass die Erhebung der Lkw-Maut 2010 und 2011 teilweise unionsrechtswidrig war. Begründung: Bei der Berechnung der Mautsätze seien die Kapitalkosten der Autobahngrundstücke fehlerhaft kalkuliert worden. Damit ist Deutschland zu einer teilweisen Rückerstattung von Mautgebühren an die Kläger verpflichtet. Die Kläger haben ein Speditionsunternehmen in Polen betrieben und verlangten die Rückerstattung von rund 12.000 Euro für die im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 18. Juli 2011 gezahlte Lkw-Maut.
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