Wann Nicht-Wissen schützt

Transportunternehmer, die für die Beförderung von A nach B einen Planen-Lkw ohne Sicherheitsschloss einsetzen, haften nicht zwingend unbegrenzt, wenn die Ladung abhandenkommt.
Bietet zumindest etwas Schutz vor Diebstählen: Ein Sicherheitsschloss am Planenauflieger. Bild: HUSS-VERLAG
Bietet zumindest etwas Schutz vor Diebstählen: Ein Sicherheitsschloss am Planenauflieger. Bild: HUSS-VERLAG
Redaktion (allg.)
Ladungsverlust

Ein Textilhändler beauftragte seinen Logistikdienstleister mit einem Transport von Mönchengladbach nach Frankreich. Es handelte sich um 147 Kartons mit Textilien mit einem Gesamtgewicht von 721,40 Kilogramm, die per Lkw im Sammelladungsverkehr befördert wurden. Der Logistikdienstleister vergab den Transportauftrag an ein deutsches Transportunternehmen als Unterfrachtführer. Der Lkw-Fahrer dieser Firma konnte die Textilien dann jedoch nicht beim rechtmäßigen Empfänger abliefern. Wie genau die Textilien abhandengekommen waren, blieb allerdings unklar.

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Artikel Wann Nicht-Wissen schützt
Seite 16 | Rubrik MANAGEMENT