Ein Textilhändler beauftragte seinen Logistikdienstleister mit einem Transport von Mönchengladbach nach Frankreich. Es handelte sich um 147 Kartons mit Textilien mit einem Gesamtgewicht von 721,40 Kilogramm, die per Lkw im Sammelladungsverkehr befördert wurden. Der Logistikdienstleister vergab den Transportauftrag an ein deutsches Transportunternehmen als Unterfrachtführer. Der Lkw-Fahrer dieser Firma konnte die Textilien dann jedoch nicht beim rechtmäßigen Empfänger abliefern. Wie genau die Textilien abhandengekommen waren, blieb allerdings unklar.
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