Ein Transportunternehmer war von einem Unternehmen beauftragt, regelmäßig Ladungen von Markenartikeln zu befördern. Im vorliegenden Fall ging es um eine Sendung, die in Uffenheim geladen wurde, um sie nach Bischheim, dieser Ort liegt in Frankreich, abzuliefern. Die Entfernung zwischen dem Ladeort beim Absender und dem Entladeort beim Empfänger betrug 283 Kilometer. Als der Lkw-Fahrer beim Empfänger eintraf, fehlten 348 Kartons Textilien. Der Fahrer hatte zuvor beim Absender die Textilien „vorbehaltlos“ auf dem Frachtbrief bestätigt. Der Kunde des Verladers meldete daher seinem Transportversicherer den Schaden in Höhe von 114.015,18 Euro.
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