5.442,1 Kilo Speck: Transportunternehmer muss 95.335,63 Euro Güterschaden zahlen - Kühlhaus nicht kühl genug: Nie blind unterschreiben

Ist die Fracht komplett? Stimmt die Temperatur? Im Zweifelsfall kann der Lieferschein vor Gericht als Beweismittel dienen. Unter Umständen muss der Fahrer dann beweisen, wenn er an der Prüfung der Ware gehindert wurde.

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)
Ladungsübernahme

5.442,1 Kilo Speck sollte ein Transportunternehmer zum Empfänger transportieren. Den Auftrag gab er an einen Unterfrachtführer weiter. Der Fahrer quittierte den Frachtbrief, auf dem festgehalten war, dass die Güter bei mindestens minus 18 Grad Celsius transportiert und gelagert werden müssen.

Der Fahrer brachte die Ladung in ein Kühlhaus, in dem es nicht kühl genug war: Eine Messung ergab einen Temperarturwert zwischen minus 12,7 und 15,7 Grad Celsius. Ein daraufhin hinzugezogener Havarie-Experte stellte einen Güterschaden in Höhe von 95.335,63 Euro fest.

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Seite 13 | Rubrik MANAGEMENT