Verantwortlichkeit bleibt unberührt

Hilft der Fahrer aus reiner Gefälligkeit, muss er im Fall eines Schadens nicht haften.
AUch wenn der Fahrer den Spanngurt festzurrt - die Verantwortung für die Ladungssicherung übernimmt er damit nicht. Bild: Pixabay
AUch wenn der Fahrer den Spanngurt festzurrt - die Verantwortung für die Ladungssicherung übernimmt er damit nicht. Bild: Pixabay
Redaktion (allg.)
Ladungssicherung

Ein Transport- und Logistikunternehmer hatte mit seinem Kunden einen grenzüberschreitenden Transportvertrag abgeschlossen. Dabei ging es um einen Transport von Rückkühlern von Großbritannien nach Rumänien. Der Auftragnehmer gab dann aber den Transport an einen Unterfrachtführer weiter, der dann seinerseits wiederum die rumänische Spedition „D“ beauftragte, den Transport zum rechtmäßigen Empfänger durchzuführen. Der Lkw-Fahrer übernahm den Rückkühler beim Warenabsender. Dabei, so erklärte hinterher der Absender, half er bei der Ladungssicherung mittels Spanngurten.

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Seite 8 | Rubrik MANAGEMENT