Transportunternehmer muss nachweisen: Verantwortlichkeit für Schaden bei internationalem Straßengüterverkehr-Auftrag: Die Last liegt beim Absender
Ein Transportunternehmer sollte eine Offset-Druckmaschine von Dänemark nach Italien bringen. Zur Ladung gehörte auch eine Folder Base, eine Falteinheit der Druckmaschine. Dem Auftrag lagen die Bestimmungen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) zu Grunde. Den Auftrag vergab der Unternehmer an einen Unterfrachtführer, der ihn wieder weitervergab. Insgesamt wurde der Auftrag an drei Unterfrachtführer weitergegeben.
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