Unternehmen verklagt vergeblich wegen Verlust: Kunde betrogen – Logistiker haften nicht
Im konkreten Fall verkaufte ein Verkäufer mit Firmensitz in Italien eine Komplettladung Batterien mit der Lieferbedingung „Ab Werk“. Bevor der Verkäufer die Ware für die Freigabe am Lager an den Lkw-Fahrer übergab, prüfte er routinemäßig, ob die Angaben des Käufers mit angegebenem Ort, tatsächlich stimmten. Den Check schloss der Verkäufer erfolgreich ab.
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