Unternehmen verklagt vergeblich wegen Verlust: Kunde betrogen – Logistiker haften nicht

Ein Verkäufer verklagte ein Logistikunternehmen wegen Verlust der Ladung vergeblich auf Schadensersatz. Die Ware hatte sich ein Betrüger angeeignet.

Aufgeladen und an den Adressaten ausgeliefert - dass dabei der Besteller ein Betrüger war ist nicht das Ristiko des Spediteurs. Bild: Fotolia/Fontanis
Aufgeladen und an den Adressaten ausgeliefert - dass dabei der Besteller ein Betrüger war ist nicht das Ristiko des Spediteurs. Bild: Fotolia/Fontanis
Redaktion (allg.)
Ladungsbetrug

Im konkreten Fall verkaufte ein Verkäufer mit Firmensitz in Italien eine Komplettladung Batterien mit der Lieferbedingung „Ab Werk“. Bevor der Verkäufer die Ware für die Freigabe am Lager an den Lkw-Fahrer übergab, prüfte er routinemäßig, ob die Angaben des Käufers mit angegebenem Ort, tatsächlich stimmten. Den Check schloss der Verkäufer erfolgreich ab.

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Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT