Bild: Fotolia/Fontanis
Redaktion (allg.)

Ein Mitarbeiter, der bei seinem Arbeitgeber als Fahrer beschäftigt war, legte lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für einen Zeitraum von knapp sechs Wochen vor. Auf die Initiative des Arbeitgebers hin wurde der Fahrer durch den medizinischen Dienst mit Sitz in Berlin-Brandenburg untersucht. Dieser Dienst bestätigte die weitere Krankschreibung des Fahrers sowie ein psychosomatisches Leiden des Fahrers. Allerdings bezweifelte der Arbeitgeber, dass die Bescheinigungen wahr seien. Vor seiner Krankmeldung habe der Fahrer erfahren, dass er die Nachttour fahren solle.

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Artikel Krankschreibung hält stand
Seite 0 | Rubrik MANAGEMENT