Kein weiterer Wartegeldanspruch für Transportunternehmer

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Redaktion (allg.)

Der Lkw des klagenden Transportunternehmers wurde wegen eines fehlenden Zollpapiers nicht beladen. Der Lkw verblieb demnach am Ladeort. Eine Zollfreigabe blieb auch am nächsten Morgen aus. Deshalb stornierte der Spediteur den Transportauftrag und erhielt vom Transportunternehmer eine Rechnung über 362,50 Euro netto. Rechnungstext: „Frachtkosten inkl. Maut“, „Wartezeit“ sowie „Standgeld“ gemäß Vereinbarung. Der Spediteur glich die Rechnung aus.

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Artikel Kein weiterer Wartegeldanspruch für Transportunternehmer
Seite 6 | Rubrik MANAGEMENT