BG lehnt Arbeitsunfall im Internatszimmer ab: S 19 U 16/19: Kein Unfallversicherungsschutz für Auszubildende

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Ein Kläger absolvierte in einem Berufsbildungswerk eine Berufsausbildung zur Fachkraft der Lagerlogistik, die von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wurde. Er wohnte während der Ausbildung in einem Internat. In seinem Zimmer rutschte er aus und trug einen Ellenbogenbruch davon. Der Unfall wurde der Berufsgenossenschaft (BG) angezeigt, die den Fall als Arbeitsunfall ablehnte. Das Sozialgericht (SZ) Osnabrück bestätigte die Rechtsauffassung der zuständigen BG (AZ: S 19 U 16/19). Danach sei der Unfall im Internatszimmer eingetreten, das zu seiner Privatsphäre gehöre.

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Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT