Mitarbeiter klagt Arbeitgeber wegen halber Urlaubstage an - Familienbetrieb bei Weinernte unterstützen: Kein Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage
Im vorliegenden Fall verklagte ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber, weil dieser ihm nicht mehr die Anzahl der beantragten halben Urlaubstage gewähren wollte. Er nutzte die halben Tage, um im Familienbetrieb bei der Weinernte zu unterstützen.
2015 gewährte er dem Beschäftigten 18 und im Folgejahr 13 halbe Urlaubstage. Ab dem Jahr 2017 war der Arbeitgeber nur noch bereit, sechs halbe Urlaubstage zu bewilligen.
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