Speditionsmitarbeiterin rutscht auf Tankstelle aus - BG lehnt Arbeitsunfall ab: Kein Arbeitsunfall an Tankstelle

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Eine Speditionsmitarbeiterin befand sich auf dem Weg von ihrer Arbeitsstätte nach Hause. Als sie ihr Fahrzeug startete, leuchtete die Tankanzeige auf und zeigte einen Kraftstoffgehalt für eine Strecke von noch 70 Kilometer an. Die einfache Entfernung nach Hause betrug zirka 75 Kilometer und so entschloss sie sich, das Fahrzeug zu betanken. Auf der Tankstelle rutsche die Speditionsmitarbeiterin auf dem Weg zum Zahlen auf einem Kraftstofffleck aus und zog sich eine Fraktur im Sprunggelenk zu. Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte es daraufhin ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, weshalb die Beschäftigte die BG verklagte.

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Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT