Koblenz: 12. Zivilsenat entscheidet: Kaskoversicherung reguliert Schaden nicht bei Verletzung der Wartepflicht-AKB: Kasko: Verlassen der Unfallstelle

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Daniela Sawary-Kohnen

Beim Verlassen eines Unfallorts, ohne die Polizei und/oder Kaskoversicherung über den Unfall zu informieren, kann die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegte Wartepflicht verletzt werden. Dann muss die Kaskoversicherung den Schaden nicht regulieren. Das erklärte der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in einem Beschluss am 11. Dezember 2020 (AZ: 12 U 235/20). Im konkreten Fall war der Kläger ohne Fremdeinwirkung auf der Autobahn bei Tempo 100 mit der Leitplanke kollidiert und bis zu einem Rastplatz weitergefahren. Nach Anschauen des Schadens hatte er die Fahrt fortgesetzt.

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Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT