Durch das sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz, kurz SanInsKG, ist die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung seit dem 9. November 2022 gelockert. „Es reicht nach dem Gesetzestext bis zum 31. Dezember 2023 aus, dass ein Unternehmen nachweisen kann, dass es die nächsten vier Monate durchfinanziert ist, um keinen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen zu müssen“, erläutert Dr. Jürgen Erbe. Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ist am Mannheimer Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig.
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