Überschuldung reloaded

Welche Punkte Geschäftsleiter seit dem 1. September bei der Insolvenzantragspflicht beachten sollten.
Bei einer Insolvenz gilt es, einiges zu beachten - vor allem seit 1. September. Bild: Pixabay
Bei einer Insolvenz gilt es, einiges zu beachten - vor allem seit 1. September. Bild: Pixabay
Nadine Bradl
Insolvenz

Durch das sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz, kurz SanInsKG, ist die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung seit dem 9. November 2022 gelockert. „Es reicht nach dem Gesetzestext bis zum 31. Dezember 2023 aus, dass ein Unternehmen nachweisen kann, dass es die nächsten vier Monate durchfinanziert ist, um keinen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen zu müssen“, erläutert Dr. Jürgen Erbe. Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ist am Mannheimer Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig.

Zwölf statt vier Monate

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Artikel Überschuldung reloaded
Seite 24 | Rubrik MANAGEMENT