Heimlich Gespräch aufgezeichnet

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Die heimliche Tonaufnahme eines Gesprächs zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem führt nicht automatisch zur Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) entschieden. Ein Mitarbeiter, der bereits 17 Jahre im Unternehmen beschäftigt war, hatte ein persönliches Gespräch, das sein Vorgesetzter mit ihm führte, heimlich mit seinem Mobilfunktelefon aufgezeichnet. Er begründete dies damit, dass der Manager ihn im Vorfeld des Meetings mit „ehrverletzenden und diskriminierenden“ Äußerungen angegangen sei. Letztlich befürchtete er, dass sich die Äußerungen wiederholen könnten.

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Artikel Heimlich Gespräch aufgezeichnet
Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT