Transportunternehmer befördert 11 Paletten Schokolade nach Großbritannien - Rast in Saint-Omer vor Calais: Lkw-Ladung mit Schokolade beschädigt

Bei Schäden an der Lkw-Ladung aufgrund von in den Laderaum eingedrungenen Personen, musste der Transportunternehmer im konkreten Fall haften und konnte sich nicht auf Unvermeidbarkeit nach CMR berufen.

Bei einem Güterschadenfall kommt es stets auf den konkreten Einzelfall an, ob das tätige Transportunternehmen haftet. Bild: Siemens
Bei einem Güterschadenfall kommt es stets auf den konkreten Einzelfall an, ob das tätige Transportunternehmen haftet. Bild: Siemens
Redaktion (allg.)
Haftungsrecht

Im vorliegenden Fall vereinbarte ein Transportunternehmer mit seinem Kunden eine Ladung Schokolade nach Großbritannien zu befördern. Insgesamt hatte der Lkw-Fahrer des beauftragten Unterfrachtführers elf Paletten beim Absender geladen, die ein Gewicht von 7.820 Kilogramm auf die Waage brachten. Um seine gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause einzuhalten, legte der Fahrer eine Rast ein und steuerte dazu einen Parkplatz im Bereich Saint-Omer an, der rund 80 Kilometer vor Calais liegt.

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Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT