Spedition beauftragt Transportunternehmer für Container-Transport nach Bremen-Blumenfeld: Keine Haftung für gestohlenen Container

Wer die Ablieferung eines Containers beauftragt, kann seinen Transportunternehmer für den Diebstahl des Containers vor dem Betriebsgelände nicht haftbar machen.

Das Oberlandesgericht Bremen urteilte im Juli 2018, dass ein Transportunternehmer bei der Ablieferung eines Containers vor einem Betriebshof nicht grob fahrlässig gehandelt hatte. Bild: MAN Truck & Bus
Das Oberlandesgericht Bremen urteilte im Juli 2018, dass ein Transportunternehmer bei der Ablieferung eines Containers vor einem Betriebshof nicht grob fahrlässig gehandelt hatte. Bild: MAN Truck & Bus
Redaktion (allg.)
Haftungsrecht

Ein Speditionsunternehmer beauftragte einen Transportunternehmer damit, einen Vollcontainer von Bremerhaven zu seiner Niederlassung in Bremen-Blumenfeld zu transportieren. Beide Parteien standen seit vielen Jahren in einer ständigen Geschäftsbeziehung.

Der Unterfrachtführer vergab den Transportauftrag an einen weiteren Unterfrachtführer. In den Abendstunden stellte der Fahrer des ausführenden Transportunternehmers den Container vor dem Betriebsgelände der Spedition samt Chassis ab. Der Container war mit Schafswolle im Wert von 262.501,65 USD beladen. Danach warf der Fahrer die Fracht-/Zolldokumente in den Firmenbriefkasten.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT