Transportunternehmer stritt mit Kunde über Schadensgewicht: 5,4 Tonnen Transportgestelle im Spiel: Wie schwer ist der Schaden?

Wird die Fracht auf dem Transport beschädigt, sollten Unternehmer prüfen lassen, ob verwendete Transportgestelle und ähnliche Materialien zum Bruttoschadensgewicht gehören oder nicht.

Mit der Waage der Gerechtigkeit hat Justitia in diesem Fall entschieden: Die Verpackung gehört nicht mit zum Schadensgewicht. Bild: Pixabay
Mit der Waage der Gerechtigkeit hat Justitia in diesem Fall entschieden: Die Verpackung gehört nicht mit zum Schadensgewicht. Bild: Pixabay
Redaktion (allg.)
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Ein Transportunternehmer sollte für seinen Kunden 72 Motoren in einem grenzüberschreitenden Transport befördern. Unterwegs wurde die Fracht beschädigt. Daraufhin stritten beide Parteien über die Frage, ob die Gestelle, in denen die Motoren transportiert worden waren, dem Schadensgewicht zuzurechnen sind. Die Gestelle hatten ein Eigengewicht von 5,4 Tonnen. 12 von ihnen waren unbeschädigt geblieben.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT