Wer vorgewarnt ist, der muss handeln

Gibt die Hafenbehörde an die Unternehmen eine Sturmwarnung weiter, dann ist ein aus dem Sturm resultierender Schaden nicht automatisch als unvermeidbar oder unvorhersehbar einzuordnen.
Sturm mit Ansage? In dem Fall muss ein Transportunternehmen Vorsorge treffen. wenn es nicht hinterher für den Schaden haftbar sein möchte. Bild: Pixabay
Sturm mit Ansage? In dem Fall muss ein Transportunternehmen Vorsorge treffen. wenn es nicht hinterher für den Schaden haftbar sein möchte. Bild: Pixabay
Redaktion (allg.)
Haftung

Ein Industrieunternehmen mit Sitz in Deutschland verkaufte an seinen indischen Kunden eine Spritzgießmaschine im Wert von 80.671 Euro. Für den intermodalen Transport nach Indien beauftragte der Maschinenverkäufer zu einem Festpreis ein Transport- und Logistikunternehmen.

Die zwei Kisten übernahm der Lkw-Fahrer in Höchstadt, um sie zum Verschiffungshafen nach Hamburg zu transportieren. Bevor die Kisten aufs Schiff verladen wurden, sollte sie der beauftragte Hafenbetrieb, der seinen Sitz in Hamburg-Wilhelmsburg hatte, in einem Seecontainer verstauen.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Wer vorgewarnt ist, der muss handeln
Seite 7 | Rubrik MANAGEMENT