KEP-Unternehmen: Disponent und Lkw-Fahrer müssen auf rechtlich legitimierten Empfänger achten: Wer falsch ausliefert, haftet voll

Beim Paketversand sollten Disponent und Lkw-Fahrer unbedingt darauf achten, dass ein Paket nur an den rechtlich legitimierten Empfänger und alleine gegen Unterschrift ausgeliefert wird.

Wenn ein KEP-Unternehmen ein Paket an eine falsche Adresse und nicht legitimierten Empfänger zustellt, haftet er unbegrenzt und kann sich nicht auf seine Haftungsbeschränkung berufen. Bild: Denys Rudyi/Adobe Stock
Wenn ein KEP-Unternehmen ein Paket an eine falsche Adresse und nicht legitimierten Empfänger zustellt, haftet er unbegrenzt und kann sich nicht auf seine Haftungsbeschränkung berufen. Bild: Denys Rudyi/Adobe Stock
Redaktion (allg.)
Haftung

Im vorliegenden Rechtsstreit wurde ein KEP-Unternehmen beauftragt, ein Paket im intermodalen Verkehr nach Großbritannien zu transportieren. Der Versandmitarbeiter des Auftraggebers übergab das Paket dem Fahrer des KEP-Unternehmens. Nach einiger Zeit setzte sich der Auftraggeber mit der Disposition des Transportunternehmers in Verbindung und beklagte, dass das Paket dem rechtmäßigen Empfänger nicht zugestellt worden sei.

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Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT