Spediteur organisiert Vorlauf- und Seeverpackungstransport für Kunde nach Asien - Haftung im Schadenfall: Wenn Transportverpackung nichts taugt

Ein Spediteur haftet im Schadensfall nach Werkvertragsrecht unbegrenzt, wenn er sich bei erbrachten speditionellen Dienstleistungen nicht auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen kann.

Spediteure sollten sich um ausreichend Versicherungsschutz bei ihrer Assekuranz bemühen, wenn sie ihren Kunden logistische Dienstleistungen wie die Verpackung des Transportes anbieten. Bild: iStockphoto
Spediteure sollten sich um ausreichend Versicherungsschutz bei ihrer Assekuranz bemühen, wenn sie ihren Kunden logistische Dienstleistungen wie die Verpackung des Transportes anbieten. Bild: iStockphoto
Redaktion (allg.)
Haftung

Eine verbreitete Gewohnheit unter Spediteuren ist es, dass diese einen Transport nicht nur organisieren und/oder mit eigenen Fahrzeugen transportieren, sondern auch logistische Dienstleistungen mit ihren Kunden aushandeln. Im vorliegenden Fall vereinbarte ein Spediteur mit seinem Kunden, den Vorlauftransport für ihn zu organisieren, an den sich eine Seereise von Deutschland nach Asien anschließen sollte. Ein Bestandteil der Servicepalette war es, dass der Spediteur sich um die seemäßige Verpackung kümmern sollte, jedoch nicht den Seefrachttransport schuldete.

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Seite 8 | Rubrik MANAGEMENT