Transportunternehmer haftet bei Nässeschäden: Bielefeld-Pforzheim-Transport mit 81 Kartons und 2.341 Textilien: Wechselbrücke undicht

Bei einem mangelhaften Sammelladungstransport und daraus entstehenden Nässeschäden an der Ware kann sich eine Spedition nicht auf die Haftungsbeschränkung des Paragraph 431 HGB berufen.

Bei einem qualifizierten Schadensverschulden haftet ein Transportunternehmen gänzlich für den mangelhaften Sammelladungstransport. Bild: pixelio.de
Bei einem qualifizierten Schadensverschulden haftet ein Transportunternehmen gänzlich für den mangelhaften Sammelladungstransport. Bild: pixelio.de
Redaktion (allg.)
Haftung

In vielen Fällen streiten die Parteien über die Frage, ob der Transportunternehmer bei beklagten Nässeschäden begrenzt oder unbegrenzt haftet. Im konkreten Fall schloss der Transportunternehmer mit seinem Kunden einen Transportvertrag über die Beförderung von Sammelgut von Bielefeld nach Pforzheim. Insgesamt ging es dabei um drei Paletten mit 81 Kartons, in denen sich 2.341 Textilien befanden.

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Seite 17 | Rubrik MANAGEMENT