Transportunternehmer haftet bei Nässeschäden: Bielefeld-Pforzheim-Transport mit 81 Kartons und 2.341 Textilien: Wechselbrücke undicht
In vielen Fällen streiten die Parteien über die Frage, ob der Transportunternehmer bei beklagten Nässeschäden begrenzt oder unbegrenzt haftet. Im konkreten Fall schloss der Transportunternehmer mit seinem Kunden einen Transportvertrag über die Beförderung von Sammelgut von Bielefeld nach Pforzheim. Insgesamt ging es dabei um drei Paletten mit 81 Kartons, in denen sich 2.341 Textilien befanden.
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