Insolvenzantrag nach Paketverlust: Versicherungsagentin klagt gegen Insolvenzverwalter des Frachtführers: Verschwundene Pakete

Ein Frachtführer muss seinen Spind im Lagercontainer vor dem Zugriff unberechtigter Dritte schützen, sonst droht im Verlustfall eine uneingeschränkte Haftung.

Wenn die Lagerorganisation des Frachtführers fehlerhaft ist, droht diesem die volle Haftung bei Verlust der sich im Lagercontainer befundenen Pakete. Bild: 3ddock - Fotolia
Wenn die Lagerorganisation des Frachtführers fehlerhaft ist, droht diesem die volle Haftung bei Verlust der sich im Lagercontainer befundenen Pakete. Bild: 3ddock - Fotolia
Redaktion (allg.)
Haftung

Im vorliegenden Fall sollte der beauftragte Frachtführer mehrere Pakete zum rechtmäßigen Empfänger befördern. Allerdings lieferte er die Pakete nicht beim Empfänger ab, da sie in Verlust gerieten. Der Frachtführer geriet zudem in eine finanzielle Schieflage und stellte am Ende des Tages einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Die Versicherungsagentin des Verkehrshaftungsversicherers des Auftraggebers klagte gegen den Insolvenzverwalter des in Pleite gegangenen Frachtführers auf vollen Schadensersatz.

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Seite 7 | Rubrik MANAGEMENT