Kepler-Kunde verklagt KEP-Unternehmen nach Paket-Schaden in Höhe von 4.410 Euro: Verpackungsmangel nicht immer haftungsfrei

Wenn ein Absender das Paket mangelhaft verpackt, kann es im Schadenfall zu einer unbeschränkten Haftung des Keplers kommen.

Bei einem beschädigten Paket mündet nicht jeder Mangel an der Verpackung automatisch in einer Haftungsbefreiung des Paketzustellers. Bild: m.mphoto/Fotolia
Bei einem beschädigten Paket mündet nicht jeder Mangel an der Verpackung automatisch in einer Haftungsbefreiung des Paketzustellers. Bild: m.mphoto/Fotolia
Redaktion (allg.)
Haftung

Im konkreten Fall beauftragte ein KEP-Kunde seinen Kepler, ein Paket zu transportieren, in dem sich ein technisches Gerät befand. Das Paket sei dem Fahrer des Keplers in einem unbeschädigten Zustand übergeben worden und wurde durch eine entsprechende Quittung belegt, so der geschädigte Kunde. Nach Auffassung des Kunden sei ebenfalls belegt worden, dass der Empfänger das Paket im beschädigten Zustand erhalten habe. Der Wert des Pakets, der sich aus der Handelsrechnung ergab, lag bei rund 4.410 Euro.

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Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT