Kepler-Kunde verklagt KEP-Unternehmen nach Paket-Schaden in Höhe von 4.410 Euro: Verpackungsmangel nicht immer haftungsfrei
Im konkreten Fall beauftragte ein KEP-Kunde seinen Kepler, ein Paket zu transportieren, in dem sich ein technisches Gerät befand. Das Paket sei dem Fahrer des Keplers in einem unbeschädigten Zustand übergeben worden und wurde durch eine entsprechende Quittung belegt, so der geschädigte Kunde. Nach Auffassung des Kunden sei ebenfalls belegt worden, dass der Empfänger das Paket im beschädigten Zustand erhalten habe. Der Wert des Pakets, der sich aus der Handelsrechnung ergab, lag bei rund 4.410 Euro.
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