Transportkunde erstreitet Freistellungspflicht von Schadensersatzansprüchen: Transportierter Kühler beschädigt

Die Verantwortlichkeit für Schäden am Kühler liegt nicht beim Transportkunden, wenn der Unterfrachtführer des beauftragten Transportunternehmers von der festgelegten Route abweicht.

Um einer Verjährung entgegenzuwirken, sollte ein Transportunternehmer bei Transportschäden immer seinen Unterfrachtführer schriftlich mit in die Verantwortung ziehen. Bild: Volvo
Um einer Verjährung entgegenzuwirken, sollte ein Transportunternehmer bei Transportschäden immer seinen Unterfrachtführer schriftlich mit in die Verantwortung ziehen. Bild: Volvo
Redaktion (allg.)
Haftung

Die Feststellungsklage ist ein bewährtes Mittel, eine Freistellungspflicht von Schadensersatzansprüchen gerichtlich zu verbriefen, wenn die genaue Schadenshöhe noch nicht feststeht. Im vorliegenden Fall beauftragte ein Transportkunde, der Hersteller ist, einen Transportunternehmer, zwei Kühler mit je 24 Tonnen von Nürnberg nach Dellmensingen zu befördern. Der Transportunternehmer schaltete wiederum einen Unterfrachtführer ein, der die Beförderung durchführte.

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Artikel Transportkunde erstreitet Freistellungspflicht von Schadensersatzansprüchen: Transportierter Kühler beschädigt
Seite 7 | Rubrik MANAGEMENT