Schuldfrage blieb offen

Gerät ein Lkw samt Ladung auf dem Weg zum Empfänger in Brand, muss der Spediteur zwar nicht für den vollen Schaden haften. Auf ein unabwendbares Ereignis kann er sich jedoch auch nicht berufen.
Auch im Falle eines Brandschadens liegt es beim Transortunternehmen, zu bweisen, dass es an dem Ladungsverlust nicht schuld ist. Bild: Pixabay
Auch im Falle eines Brandschadens liegt es beim Transortunternehmen, zu bweisen, dass es an dem Ladungsverlust nicht schuld ist. Bild: Pixabay
Redaktion (allg.)
Haftung

Über den Streit zwischen einem Fixkostenspediteur und dessen Kunden hatte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg zu entscheiden. Es ging um einen Vertrag über einen grenzüberschreitenden Transport. Bei der Ladung handelte es sich um 19 Paletten Dekorationsartikel. Die Beförderung vergab der Vertragspartner des Transportkunden an einen Unterfrachtführer, dessen Fahrer die Ladung beim Absender übernommen hatte. Für den Transport wurde ein Frachtbrief ausgestellt.

Auf dem Weg zum Ziel geriet der Lkw in Brand. Die genaue Ursache dafür konnte jedoch nicht mit abschließender Sicherheit ermittelt werden.

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Seite 8 | Rubrik MANAGEMENT