Transportunternehmen vergibt Beförderungsvertrag nach Deutschland: Protest der „Gelben Westen“

Transportunternehmer sollten immer einen Plan B parat haben, wenn es während eines Transportes zu Verzögerungen und in Folge dessen zu einem unvermeidbaren Transportstopp kommt.

Im konkreten Fall urteilte das Gericht zugunsten des Transportunternehmers, der gegenüber dem Unterfrachtführer Anspruch auf Schadensersatz hatte. Bild: Siemens
Im konkreten Fall urteilte das Gericht zugunsten des Transportunternehmers, der gegenüber dem Unterfrachtführer Anspruch auf Schadensersatz hatte. Bild: Siemens
Redaktion (allg.)
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Ein Transportunternehmen vergab einen grenzüberschreitenden Beförderungsvertrag von England nach Deutschland an einen Unterfrachtführer. Dabei ging es um eine Komplettladung Edelmetalle, um Blei. Für den Transport vereinbarten die Parteien ein Entgelt von 500 Euro. Außerdem vereinbarten die Parteien gemäß Transportvertrag, dass Transportunterbrechungen, um Pausen und Übernachtungen vorzunehmen, ausschließlich auf bewachten Parkplätzen durchzuführen seien. Der Disponent des Unterfrachtführers hatte den Transport vor Beförderungsbeginn bereits durchgeplant. Dazu gehörte, dass der Lkw-Fahrer wusste, auf welchem bewachten Parkplatz er nächtigen konnte.

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Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT