Container-Verpackungsmittel oder Lademittel? Streitigkeiten bei Schäden-Haftung-HGB Paragraf 411: Der kaputte Container
Der Leercontainer ist aus Sicht des Transportrechts betrachtet ein Verpackungsmittel. Dagegen bezeichnet der Gesetzgeber einen Container gemäß Paragraf 411 Handelsgesetzbuch (HGB) als „Lademittel“, das als Verpackung der Transportware dient. Allerdings kann ein Container auch ein Transportgut sein, wenn der Transportunternehmer einen leeren Container befördert. Diese Auffassung ist in der Literatur aber streitig.
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