Container-Verpackungsmittel oder Lademittel? Streitigkeiten bei Schäden-Haftung-HGB Paragraf 411: Der kaputte Container

Während des Transports kann es nicht nur zu Warenschäden, sondern auch zu Schäden am Container kommen. Zu klären ist jeweils, welche Frachtpartei im Schadensfall haftet.

Transportunternehmer sollten einen Container vor der Beladung sorgfältig auf Tauglichkeit prüfen und dies auch bildlich dokumentieren, um später mögliche haftungsrechtliche Fragen klären zu können. Bild: HHM
Transportunternehmer sollten einen Container vor der Beladung sorgfältig auf Tauglichkeit prüfen und dies auch bildlich dokumentieren, um später mögliche haftungsrechtliche Fragen klären zu können. Bild: HHM
Redaktion (allg.)
Haftung

Der Leercontainer ist aus Sicht des Transportrechts betrachtet ein Verpackungsmittel. Dagegen bezeichnet der Gesetzgeber einen Container gemäß Paragraf 411 Handelsgesetzbuch (HGB) als „Lademittel“, das als Verpackung der Transportware dient. Allerdings kann ein Container auch ein Transportgut sein, wenn der Transportunternehmer einen leeren Container befördert. Diese Auffassung ist in der Literatur aber streitig.

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Seite 16 | Rubrik MANAGEMENT