ÖPNV Offenbach: Schienenersatzverkehr durch Taxis - Amtsgericht Frankfurt/Main bestätigt Schadensersatzanspruch: Haftung bei blockiertem Straßenbahngleis

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Ein Fahrer parkte sein Kraftfahrzeug auf der Straße und blockierte damit eine Stunde die Straßenbahngleise. Um den öffentlichen Personennahverkehr ÖPVN in Offenbach in Fahrtrichtung Bahnhof aufrechtzuerhalten, setzte man einen Schienenersatzverkehr in Form von Taxis ein. Der ÖPNV verlangte die Kosten in Höhe von 948,13 Euro plus einer Verwaltungspauschale von 25 Euro dann vom Fahrzeughalter zurück. Das Amtsgericht Frankfurt/Main urteilte, dass der ÖPNV gegenüber dem Halter einen Schadensersatzanspruch nach Paragraf 823 Ansatz 1, Paragraf 249 Bürgerliches Gesetzbuch habe (AZ: 32 C 3586/16 (72)).

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT