D&O-Versicherungen schützen Entscheidungsträger vor persönlicher Haftung bei Unternehmensinsolvenz: Auf Nummer sicher gehen

D&O-Versicherungen können Entscheidungsträger und Geschäftsführer im Unternehmen vor hohen Schadenersatzforderungen und einer persönlichen Haftung schützen.

Wer als Entscheidungsträger in einem Transportunternehmen nicht persönlich haftbar gemacht werden möchte, sollte sich überlegen, eine spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bild: Clipdealer
Wer als Entscheidungsträger in einem Transportunternehmen nicht persönlich haftbar gemacht werden möchte, sollte sich überlegen, eine spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bild: Clipdealer
Daniela Sawary-Kohnen
Haftung

Wenn leitenden Angestellten oder Geschäftsführern im eigenen Unternehmen ernstzunehmende Fehler unterlaufen, müssen sie dafür unter Umständen mit ihrem Privatvermögen haften. Es kann sogar dazu führen, dass sie wie beispielsweise bei einer Unternehmensinsolvenz mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden.

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Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT